Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) AT
Gültig ab Jänner 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte zwischen Walser Personal Management (im Folgenden „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggeber:innen.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3 Entgegenstehende AGB der Auftraggeber:innen gelten nur, wenn sie von Walser Personal Management ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung.
2. Leistungsumfang und Zusammenarbeit
2.1 Art und Umfang der Dienstleistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
2.2 Walser Personal Management ist berechtigt, Teile des Auftrages durch fachkundige Dritte ausführen zu lassen. Zwischen den Dritten und dem/der Auftraggeber:in entsteht kein direktes Vertragsverhältnis.
2.3 Die Auftraggeber:innen verpflichten sich zur loyalen Zusammenarbeit und zur Bereitstellung aller notwendigen Informationen und Unterlagen, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Dienstleistung erforderlich sind.
3. Honorare und Spesen
3.1 Alle Honorare, Inserate und Spesen verstehen sich netto und werden zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet.
3.2 Telefon‑, Post‑ und Expresskosten werden nur verrechnet, wenn dies im Angebot oder der Auftragsbestätigung ausdrücklich festgelegt ist.
3.3 Bewerberspesen: Etwaige Reisekosten oder andere Ausgaben von Bewerber:innen werden vom/von der Auftraggeber:in getragen.
3.4 Fälligkeit: Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden 11 % Verzugszinsen pro Jahr sowie Mahn‑ und Inkassospesen verrechnet.
3.5 Honorarermittlung bei Personalvermittlung: Sofern nichts anderes vereinbart ist, richtet sich das Honorar entweder nach einem Fixbetrag oder nach dem Jahresbruttoeinkommen (JB) der vermittelten Person. Grundlage ist eine 100 %-Beschäftigung. In das JB werden Grundgehalt, Überstundenpauschale, Garantieprovisionen und erfolgsabhängige Prämien (bei Zielerreichung 100 %) einbezogen.
Zusatzleistungen wie betriebliche Altersvorsorge, Firmenwagen oder Sonderurlaube bleiben unberücksichtigt.
4. Storno- und Auftragsbedingungen
4.1 Personalsuch- und -auswahlaufträge:
Wird ein laufender Auftrag nach Präsentation von Kandidat:innen durch den/die Auftraggeber:in beendet, wird 2/3 des vereinbarten Gesamthonorars verrechnet.
Wird der Auftrag innerhalb von 12 Monaten wieder aufgenommen, wird das bereits bezahlte Honorar vollständig angerechnet.
Kommt innerhalb von 12 Monaten mit einer von Walser Personal Management präsentierten Person – unabhängig von der Position – ein Vertragsverhältnis zustande, gebührt das volle Vermittlungshonorar (unter Abzug bereits entrichteter Teilbeträge).
4.2 Trainings, Coachings, Workshops und Assessments:
Bei Rücktritt ab vier Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der Seminargebühr verrechnet, ab fünf Werktagen 70 %, ab zwei Werktagen 100 %.
4.3 Zusätzliche Einstellungen außerhalb des Auftrags:
Kommt innerhalb von 12 Monaten nach Präsentation mit einer vorgestellten Person ein weiteres Dienstverhältnis zustande, wird 75 % des ursprünglichen Honorars verrechnet, ab der zweiten Einstellung 50 %. Dies gilt auch, wenn Kandidat:innen zunächst in Evidenz genommen und später kontaktiert werden.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
5.1 Die Auftraggeber:innen erkennen die Datenschutzerklärung von Walser Personal Management an und verpflichten sich, sämtliche übermittelten Bewerbungsunterlagen ausschließlich für die vereinbarte Position bzw. den Bewerbungsprozess zu verwenden.
5.2 Eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte oder deren Aufbewahrung in elektronischer oder physischer Form über den vereinbarten Zweck hinaus ist nicht zulässig.
5.3 Unterlagen abgelehnter Kandidat:innen sind an Walser Personal Management zurückzusenden oder nachweislich zu vernichten.
5.4 Walser Personal Management behandelt alle im Zuge der Zusammenarbeit erlangten Informationen streng vertraulich.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Walser Personal Management haftet ausschließlich für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
6.2 Jegliche Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden (z. B. entgangener Gewinn, Produktionsausfall, Verzögerung) ist ausgeschlossen.
6.3 Etwaige Schadenersatzansprüche sind binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens schriftlich geltend zu machen.
7. Elektronische Kommunikation
Rechnungen, Dokumente und Vereinbarungen dürfen in elektronischer Form übermittelt werden. Auftraggeber:innen erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
8.2 Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Feldkirch.
8.3 Erfüllungsort ist der Sitz von Walser Personal Management.
9. Mediationsklausel
Bei Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, vereinbaren die Vertragsparteien, eingetragene Wirtschaftsmediator:innen (ZivMediatG) aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Walser Personal Management
Hauptmann-Amann-Straße 2, 6800 Feldkirch
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) CH
Gültig ab Jänner 2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der M. Walser Personal Management Schweiz GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber:innen“).
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen gelten nur, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende ersetzt.
2. Leistungsumfang und Zusammenarbeit
2.1 Art und Umfang der Dienstleistung (Personalvermittlung, -beratung, Coaching, Assessments u. a.) ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung.
2.2 Die Auftragnehmerin kann zur Auftragserfüllung qualifizierte Dritte beiziehen. Zwischen diesen und den Auftraggeber:innen entsteht kein direktes Vertragsverhältnis.
2.3 Auftraggeber:innen verpflichten sich, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen.
2.4 Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und offener Kommunikation während der gesamten Zusammenarbeit.
3. Honorare und Spesen
3.1 Alle Honorare und Spesen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (MWST).
3.2 Telefon‑, Post- und Expresskosten werden nur verrechnet, sofern dies im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3 Bewerberspesen: Reise‑ und Bewerbungskosten von Kandidat:innen gehen zu Lasten der Auftraggeber:innen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
3.4 Fälligkeit: Rechnungen sind innert 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 8 % p. a. sowie Betreibungs‑ und Mahnkosten verrechnet.
3.5 Honorar für Personalvermittlung:
Das Honorar richtet sich entweder nach einer Pauschale oder nach dem Jahreseinkommen (JE) der vermittelten Person. Grundlage ist ein 100 %-Pensum. Zum JE zählen Grundlohn, fixe Zulagen, 13. Monatslohn sowie allfällige erfolgsabhängige Prämien (bei Zielerreichung 100 %).
4. Storno- und Ersatzregelungen
4.1 Personalsuch- und -auswahlaufträge:
Wird der Auftrag nach Präsentation von Kandidat:innen durch den/die Auftraggeber:in abgebrochen, werden 2/3 des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt.
Wird der Auftrag innert 12 Monaten erneut aufgenommen, wird das bereits geleistete Honorar vollständig angerechnet. Kommt innert 12 Monaten mit einer vorgestellten Person – unabhängig von der besetzten Position – ein Arbeitsvertrag zustande, so ist das volle vereinbarte Honorar geschuldet.
4.2 Trainings, Coachings, Workshops und Assessments
Bei Rücktritt ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin werden 50 % der Gebühren verrechnet, ab 5 Werktagen 70 %, ab 2 Werktagen 100 %.
4.3 Folgeplatzierungen:
Schliesst der/die Auftraggeber:in innerhalb von 12 Monaten nach Präsentation mit weiteren vorgestellten Personen ein Vertragsverhältnis ab, gelten folgende Honorare:
– 1. Zusatzplatzierung: 75 % des ursprünglichen Honorars
– Ab der 2. Zusatzplatzierung: 50 % des ursprünglichen Honorars
Dies gilt auch, wenn vorgestellte Personen zunächst in Evidenz genommen und später kontaktiert werden.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
5.1 Die Auftraggeber:innen anerkennen die Datenschutzerklärung der M. Walser Personal Management Schweiz GmbH.
5.2 Alle bereitgestellten Bewerbungsunterlagen dürfen ausschliesslich für den beauftragten Zweck verwendet und ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin weder kopiert noch an Dritte weitergegeben werden.
5.3 Nach Abschluss des Rekrutierungsprozesses sind Unterlagen von nicht berücksichtigten Kandidat:innen vollständig an die Auftragnehmerin zurückzugeben oder datenschutzkonform zu vernichten.
5.4 Beide Parteien verpflichten sich zur absoluten Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen.
6. Haftung
6.1 Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
6.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
6.3 Für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der von Kandidat:innen gemachten Angaben übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
6.4 Allfällige Ansprüche sind schriftlich und spätestens sechs Monate nach Kenntnis des Schadens geltend zu machen.
7. Auftragsdauer und Beendigung
7.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Erfüllung des vereinbarten Auftrags.
7.2 Eine vorzeitige Kündigung aus wichtigem Grund (z. B. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Zahlungsverzug oder Vertrauensbruch) bleibt vorbehalten.
8. Elektronische Kommunikation
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen und Vereinbarungen auch elektronisch zu übermitteln. Auftraggeber:innen erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht, insbesondere die Bestimmungen des Obligationenrechts (OR).
9.2 Gerichtsstand ist Kreisgericht Rheintal, soweit gesetzlich zulässig.
9.3 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der M. Walser Personal Management Schweiz GmbH.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen ungültig sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
M. Walser Personal Management Schweiz GmbH
Unterlettenstrasse 10, 9443 Widnau
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